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Verbesserte Förderung für Bürgerenergieprojekte bei Windkraft – Kritik am Ausschluss der Photovoltaik

By Juli 1, 2024No Comments

Verbesserte Förderung für Bürgerenergieprojekte bei Windkraft – Kritik am Ausschluss der Photovoltaik

Neue Förderbedingungen für Bürgerenergieprojekte

Die Bundesregierung hat die Förderbedingungen für Bürgerenergieprojekte bei Windkraft-Ausschreibungen verbessert. Ab dem 1. Juli gelten die neuen Regeln, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Bundesanzeiger veröffentlicht hat. Verantwortlich für die Umsetzung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Kernpunkte der neuen Förderrichtlinie

Die neuen Bedingungen sehen eine Erhöhung des Zuschusses für Planungskosten vor. Bürgerenergiegesellschaften können nun bis zu 70 Prozent der Planungskosten erstattet bekommen, maximal jedoch 300.000 Euro – eine Steigerung gegenüber den bisherigen 200.000 Euro. Die förderfähigen Gesellschaften müssen jetzt mindestens 15 natürliche Personen als Mitglieder haben (vorher waren es 50), die mindestens 75 Prozent der Stimmrechte besitzen und in einem Umkreis von 50 Kilometern um den geplanten Standort wohnen. Zudem wurden die Rückzahlungsbedingungen für genehmigte Projekte vereinfacht.

Unterstützung und Kritik

Das Bündnis Bürgerenergie hat die Verbesserungen begrüßt, jedoch auch Kritik geäußert. Die Förderung bleibt auf Windkraftprojekte beschränkt, obwohl es mehrfach Ankündigungen gab, das Programm auch für große Photovoltaik-Anlagen zu öffnen. Das Bündnis fordert eine Erweiterung der Förderung auf weitere Projektkategorien wie erneuerbare Wärme, neue Mobilität, Energieeffizienz und Digitalisierung im Energiesektor.

Vergleich mit Schleswig-Holstein

Ein Vorbild könnte der unbürokratische Bürgerenergiefonds aus Schleswig-Holstein sein, der 2018 eingeführt wurde. Dieser Fonds gewährt bis zu 200.000 Euro für vorbereitende Maßnahmen wie Machbarkeitsstudien oder Standortanalysen für Bürgerenergieprojekte, die zur Treibhausgasminderung beitragen. Die Anforderungen an die Mitgliederzahl sind hier geringer: mindestens sieben natürliche Personen. Auch Institutionen wie Kommunen, Vereine oder Unternehmen dürfen beteiligt sein, solange natürliche Personen die Stimmenmehrheit oder ein Vetorecht haben.

Fazit

Die neuen Förderbedingungen stellen einen wichtigen Schritt zur Unterstützung von Bürgerenergieprojekten dar. Dennoch bleibt die Kritik bestehen, dass Photovoltaik und andere erneuerbare Energien weiterhin nicht gefördert werden. Die Forderung nach einer breiteren Unterstützung und weniger bürokratischen Hürden bleibt bestehen, um die Energiewende umfassend voranzutreiben.

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