Neues Gesetz für Photovoltaik-Anlagen
Wer in Schleswig-Holstein ein neues Haus bauen möchte, muss künftig eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach mitplanen. Das geht aus dem Kabinettsbeschluss zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes hervor. Bisher galten solche Regelungen nur für Gewerbegebäude und landeseigene Liegenschaften.
Details der Gesetzesänderung
Das Landeskabinett in Kiel verabschiedete die Novellierung des Klimaschutzgesetzes, das als „Gesetz über die Energiewende, den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (EWKG) bekannt ist. Die Novelle beinhaltet eine Verpflichtung zum Bau von Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden.
Statements der Regierung
Schleswig-Holsteins Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt (Die Grünen) betont: „Klimaschutz ist längst mehr als ein Umweltthema, es geht um unser aller Sicherheit und wirtschaftliches Wohlergehen.“ Er fügte hinzu: „Mit dem novellierten EWKG setzt Schleswig-Holstein die Segel klar auf Kurs Klimaneutralität. Wir setzen auf stringente Maßnahmen und lassen bei der Umsetzung Augenmaß walten.“
Erweiterung der Verpflichtungen
Bisher galt die Verpflichtung nur für Nicht-Wohngebäude und landeseigene Liegenschaften. Nun werden auch private Wohnhäuser in die Pflicht genommen. Zudem wird die Pflicht für Solarüberdachungen von Parkplätzen nachgeschärft. Künftig sind Parkplätze ab 70 Stellplätzen betroffen, sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen und Erweiterungen.
Klimapolitische Notwendigkeiten
Goldschmidt unterstrich: „Die weltweiten Extremwetterereignisse zeigen uns eindrücklich, dass wir beim Klimaschutz keine Zeit zu verlieren haben. Mit dieser Novelle tragen wir den klimapolitischen Notwendigkeiten Rechnung. Das Klimaziel 2040 und unser Ausbauziel für erneuerbare Energien erhalten Gesetzesrang.“
Nächste Schritte
Das Gesetz muss noch vom Landesparlament beschlossen werden und soll planmäßig am 1. Januar 2025 in Kraft treten.